Swiss National Museum extension
Christ + Gantenbein . + landesmuseen . baunetz
Der geplante Erweiterung von den Architekten Christ & Gantenbein ergänzt die von Gustav Gull erbaute Museumsanlage, so dass für die Besucherinnen und Besucher ein Rundgang durch Alt- und Neubau möglich wird. Zentrales Motiv des Neubaus ist die Brücke, welche eine räumliche und optische Beziehung zwischen Platzspitzareal und Museum aufbaut.
Das Wettbewerbsprojekt aus dem Jahr 2002 wurde nach Gesprächen mit Gegnern und Personen aus Fachkreisen überarbeitet: Die Gesamtnutzfläche des Neubaus wurde um einen Drittel reduziert, die integrale Erhaltung des Altbaus inklusive Kunstgewerbeflügel garantiert und die Sichtverbindung resp. Erschliessung zwischen Platzspitzareal und Museumsinnenhof gewährleistet.
Die Baubewilligung der Stadt Zürich vom Juni 2008 ist seit Anfang November 2010 definitiv rechtskräftig. Der Souverän der Stadt Zürich hat am 13. Juni 2010 und derjenige des Kantons Zürich am 13. Februar 2011 der entsprechenden Finanzierungsvorlage zugestimmt. Hierauf hinterlegten Kreise aus dem Referendumskomitee eine Stimmrechtsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Zürich bzw. beim Bundesgericht. Im Juli 2011 hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen und damit den Weg frei gemacht für die Realisierung des Projektes.
Christ + Gantenbein . + landesmuseen . baunetz
Der geplante Erweiterung von den Architekten Christ & Gantenbein ergänzt die von Gustav Gull erbaute Museumsanlage, so dass für die Besucherinnen und Besucher ein Rundgang durch Alt- und Neubau möglich wird. Zentrales Motiv des Neubaus ist die Brücke, welche eine räumliche und optische Beziehung zwischen Platzspitzareal und Museum aufbaut.
Die Baubewilligung der Stadt Zürich vom Juni 2008 ist seit Anfang November 2010 definitiv rechtskräftig. Der Souverän der Stadt Zürich hat am 13. Juni 2010 und derjenige des Kantons Zürich am 13. Februar 2011 der entsprechenden Finanzierungsvorlage zugestimmt. Hierauf hinterlegten Kreise aus dem Referendumskomitee eine Stimmrechtsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Zürich bzw. beim Bundesgericht. Im Juli 2011 hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen und damit den Weg frei gemacht für die Realisierung des Projektes.
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